Gerichtsurteil: Verjährungsfrist zählt erst ab Trauma-Bewußtsein
Ein wegweisendes Gerichtsurteil!
Eine Entscheidung am Landgericht Osnabrück sorgt für Aufsehen: Obwohl die dreijährige Verjährungsfrist eigentlich seit vielen Jahren abgelaufen sein müßte, bekommt ein heute 34-jähriges Opfer sexuellen Mißbrauchs Schmerzensgeld zugesprochen.
Die Verjährungsdauer ließen die Richter erst ab dem Moment gelten, an dem der Mann sich wieder an den Mißbrauch, der Anfang 1990 geschehen sein soll, erinnern konnte. Dies ist eine Auslegung des Grundsatzes, demzufolge ein Geschädigter in Kenntnis seines Schadens leben muß, wenn die Verjährung beginnt.
Hier ein Link zum Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 7.2.2011.